Foto: Melanie Fredel

23.12.2020

Corona: Hygiene-Update im Salon

Weche Hygiene-Regeln gelten in den Salons? Eine kompakte Übersicht der BGW .

Der Mund-Nasen-Schutz (der sich manchmal, nach vielen Stunden des Tragens, schon wie angewachsen anfühlt), das gründliche Händewaschen (und die rettende ►Handcreme danach) und das Abstandhalten (Wie fühlt sich zwischenmenschliche Nähe nochmal an?) sind Schutzmaßnahmen, über die man  niemanden mehr informieren muss.

Doch darüber hinaus kursiert jede Menge Wissen und Halbwissen darüber, wie es sich in anderen Bereichen der Hygiene im Salon verhält. Welche Werkzeuge müssen nach der Anwendung gesäubert werden und welche nicht? Welches Reinigungsmittel tötet das Coronavirus ab? Und was muss ich als Inhaber im Hinblick auf die Dokumentationspflicht beachten?

Im Interview mit Nicole Blomberg, Präventionsexpertin der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW), finden Sie Antworten auf solche und andere Fragen, die den offiziellen Stand bei Redaktionsschluss wiedergeben. Sie sollen Ihnen den Umgang mit den Hygieneregeln im Salon so leicht wie möglich machen.

TOP HAIR: Im Salonalltag kommen viele kleine und größere Tools zum Einsatz: Was müssen Friseure aktuell bei der Reinigung beachten?

Nicole Blomberg: Bei der Reinigung ist im Moment auf jeden Fall besondere Aufmerksamkeit gefragt: Alle Arbeitsutensilien, also zum Beispiel Kämme, ►Bürsten  und Wickler müssen nach jeder Anwendung gesäubert werden. Dasselbe gilt für Messer, Föhne, Glätteisen und so weiter.  Ohne Zwischenreinigung sollen diese Arbeitsgeräte nicht für mehrere Personen verwendet werden. Damit Friseure durch diese neuen Extraaufgaben nicht in Zeitverzug geraten, ist es also sinnvoll, mehrere Gerätesets bereitzuhalten.

Mit welchem Präparat reinigt man Arbeitsgeräte am besten?

Nicole Blomberg: Dafür eignet sich am besten ein fettlösender Haushaltsreiniger oder ein Shampoo. Als behüllte Viren, deren Erbgut von einer Fettschicht umhüllt ist, reagieren Coronaviren nämlich empfindlich auf fettlösende Substanzen. Eine Liste mit Desinfektionsmitteln gibt es übrigens auch direkt vom Robert-Koch-Institut, vom Industrieverbandes Hygiene und Oberflächenschutz (IHO) sowie vom Verbund für Angewandte Hygiene (VAH). Wichtig ist natürlich auch, dass Geräte, die nicht desinfizierbar sind, entweder nicht verwendet oder nach einmaligem Gebrauch entsorgt werden. Ansonsten sind die bisherigen Vorgaben zur Gerätedesinfektion weiterhin gültig. Sie sind teilweise in den entsprechenden Hygieneverordnungen der Länder festgelegt.

Wie verhält es sich mit dem Waschen der Umhänge?

Nicole Blomberg: Derzeit liegen dem Bundesinstitut für Risikobewertung keine Informationen zur Überlebensdauer des SARS-CoV-2 Virus auf Textilien oder in der Waschmaschine vor. Wir empfehlen deshalb, Friseurumhänge mit Vollwaschmittel mindestens bei 60 Grad zu waschen – so, wie es ja auch üblich ist. Die schon beschriebenen Fettlöser, die dem Virus zu Leibe rücken, sind nämlich auch in Waschmitteln enthalten. Natürlich können Friseurumhänge unabhängig vom Coronavirus mit Keimen und Krankheitserregern aller Art verschmutzt werden, deshalb sollte dieser Hygienestandard auch im Normalbetrieb gelten.

Wie steht es mit Bedienstühlen, Waschbecken und Ablagen – müssen sie ebenfalls desinfiziert werden?

Nicole Blomberg: Es gilt derzeit als wahrscheinlich, dass Coronaviren auf Oberflächen eine gewisse Zeit überleben und von dort verschleppt werden können. Deshalb sollen Flächen, mit denen Kundinnen und Kunden in Kontakt kommen, zwischen den Kundenkontakten mit fettlösendem Haushaltsreiniger gereinigt werden. Und zwar jedes Mal mit einem frischen Wischlappen.

Wie können Salons den Angestellten solche Maßnahmen übersichtlich zur Verfügung stellen?

Nicole Blomberg: Eine gute Hilfestellung für alle Beschäftigten im Friseurhandwerk bietet der Reinigungs- und Desinfektionsplan für Friseursalons. Auf der Website der BGW ist er frei verfügbar, kann heruntergeladen und ausgedruckt werden.

Sind die Hygienevorschriften denn neu, oder gab es sie schon vor der Pandemie?

Nicole Blomberg: Schon vorher gab es zur Einhaltung der grundsätzlichen Hygiene im Salon natürlich viele Vorgaben. Zum Schutz vor der derzeitigen SARS-CoV-2-Infektionsgefahr wurden dann konkretisierende Empfehlungen und Hilfestellungen zum Schutz der Beschäftigten entwickelt. Man kann sie beispielsweise in unserem „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für das Friseurhandwerk“ der BGW nachlesen.

Und gelten die Hygienevorschriften bundesweit, oder ist das Länderentscheidung?

Nicole Blomberg: Die Anforderungen im eben genannten Arbeitsschutzstandard für das Friseurhandwerk gelten bundesweit.

Dürfen Salons derzeit eigentlich wieder Getränke servieren?

Nicole Blomberg: Ja, die Bewirtung ist möglich, aber einerseits unter Einhaltung der Hygieneauflagen, also etwa dem gründlichen Händewaschen, dem Tragen von Einmalhandschuhen und einer Mund-Nasen-Bedeckung, um Kundschaft und Kollegen zu schützen. Andererseits muss auch eine Kontaktinfektion über benutztes Geschirr verhindert werden. Deshalb sollte man das Geschirr entsprechend den Empfehlungen für das Gaststättengewerbe reinigen.

Muss die Einhaltung der von Ihnen genannten Vorschriften irgendwie dokumentiert werden?

Nicole Blomberg: Der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin sind für die Umsetzung notwendiger Infektionsschutzmaßnahmen zum Schutz der Beschäftigten verantwortlich, entsprechend dem Ergebnis einer ►Gefährdungsbeurteilung. Diese ist die Basis für Sicherheit im Salon und muss tatsächlich auch schriftlich dokumentiert werden. Auf unserer Website besteht die Möglichkeit, so eine Gefährdungsbeurteilung online durchzuführen. Damit werden Maßnahmen, Verantwortlichkeiten und Termine für die Durchführung der Arbeitsschutzmaßnahmen festgehalten – auch die zur Infektionsgefährdung während der Pandemie.

Noch mehr Informationen speziell zum Thema „Friseurbetrieb in der Pandemiezeit“ sowie den Branchenstandard gibt es unter www.bgw-online.de/corona-schutz-friseure.

Und auch zu anderen Themen rund um die Gesundheit der Beschäftigten in Friseursalons hält die BGW auf ihrer Website zahlreiche Infos bereit: www.bgw-online.de.

Update vom 19.02.2021: Der ►Arbeitsschutzstandard für das Friseurhandwerk wurde von der BGW aktualisiert.